HSV III: Bewährungsstrafe widerrufen!

Erstes Heimspiel der neuen Saison ohne Zuschauer

03. Mai 2016, 14:35 Uhr

Foto: noveski.com

Das Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbandes hat die am 20. April ausgesprochene Bewährungsstrafe gegen den Hamburger SV III für das erste Heimspiel der neuen Saison widerrufen! Demzufolge müssen die „Rothosen“ nicht nur in dieser Saison ihre Zwei-Spiele-Strafe ohne Zuschauer absitzen, sondern dürfen auch zur Saisoneröffnung 2016/17 keine Zuschauer auf die Anlage lassen!

Der Grund für den Widerruf sind die Vorfälle im ersten „Geisterspiel“ gegen den TuS Osdorf (0:5). So heißt es: „In besagtem Spiel kam es trotz Ausschlusses der Öffentlichkeit erneut zu Vorfällen der außerhalb der Anlage befindlichen Zuschauer.“ Und weiter: „Diese brannten Bengalische Fackeln mit starker Rauchentwicklung ab und äußerten auf dem Spruchband Beleidigungen.“ Diese waren gegen den Hamburger Fußball-Verband gerichtet. „Die zweite Halbzeit des Spiels konnte wegen der Bengalischen Feuer nur verspätet begonnen werden.“

Demnach wurden die „Erwartungen des Verbandsgerichts, die Zuschauer des Berufungsführers werden sich zukünftig einwandfrei verhalten, nicht erfüllt. Sie haben sich außerhalb der Sportanlage unsportlich verhalten und auf das Spiel eingewirkt. Diese neue Erkenntnis berechtigt, die Bewährung zu widerrufen.“ Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben!